Laut IATA Gefahrgutvorschrift ist es gestattet im Handgepäck zwei Akkus mit einer Leistung von bis zu 160Wh und bis zu 20 Akkus mit weniger als 100Wh mitzuführen.
Jede Airline kann die Mitnahme von Akkus im Handgepäck jedoch verweigern oder auch die Mitnahme von größeren Mengen zulassen. Die Airline hat das Hausrecht im eigenen Flugzeug.
Wir empfehlen die Mitnahme von Akkus im Handgepäck bei Ticketbuchung mit der jeweiligen Airline zu besprechen.
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